Smart Meter sollen die Energiewende unterstützen. Den Kosten für die intelligenten Zähler muss aber auch ein adäquater Nutzen gegenüberstehen, der klar geregelt werden sollte.
Der Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende wird vom Verband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) ausdrücklich begrüßt. Allerdings bedarf der in erster Lesung in der letzten Woche im Deutschen Bundestag beratene Entwurf noch einiger Konkretisierungen, wenn er die gewünschte Wirkung entfalten soll. Dies betrifft sowohl Datenschutzaspekte als auch den tatsächlichen Nutzen, der durch den Einsatz intelligenter Stromzähler erzielt werden soll.
Der Entwurf der Bundesregierung trägt zwar den anspruchsvollen Namen „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“, konzentriert er sich im Wesentlichen jedoch auf den Rollout der intelligenten Stromzähler, auch „Smart Meter“ genannt. Durch die geplanten gesetzlichen Änderungen können privaten Haushalten Kosten von bis zu 100 Euro pro Jahr entstehen. Aufgrund von Untersuchungen des federführenden Bundeswirtschaftsministeriums zur Kosten-Nutzen-Analyse sollen allerdings Preisobergrenzen für die Endkunden festgelegt werden. Diese sind nach Verbrauch gestaffelt und liegen für einen Energieverbrauch von beispielsweise 3.000 bis 4.000 Kilowattstunden im Jahr bei 40 Euro jährlich.
Während die Kostenseite konkret geregelt werden soll, sind die Vorteile dagegen nur vage beschrieben. Einen Nutzen hätten diese intelligenten Zähler nur, wenn der Endkunde direkt auf den Stromverbrauch Einfluss nehmen würde, z. B. durch die Angebote lastabhängiger flexibler Tarife der Stromanbieter. Eine Verpflichtung, solche Tarifmodelle anzubieten, enthält der Gesetzentwurf jedoch nicht.
Der Bundesrat hatte bereits gefordert, mit dem Entwurf solle auf die Einführung lastflexibler Tarife hingewirkt werden. Die Bundesregierung hält jedoch dagegen: Zunächst müsse die Infrastruktur ausgerollt sein. Dies sei eine wichtige technische Voraussetzung dafür, dass sich lastflexible Tarife überhaupt erst am Markt entwickeln können. Die IfKom halten an dieser Stelle eine Nachbesserung für dringend erforderlich. Sobald die Infrastruktur durch die Smart Meter vorhanden ist, sollte es auch eine Verpflichtung der Stromanbieter geben, entsprechende flexible Tarife anzubieten. Wenn die Bundesregierung diese Entwicklung erwartet und beabsichtigt, sollte sie dies auch in das Gesetz hineinschreiben. Damit würde das „Henne-Ei-Problem“ durchbrochen und den Verbrauchern ein zusätzliches Nutzenargument geliefert.
Ein flächendeckender Pflichteinbau ist ohnehin zunächst nur bei Verbrauchern ab 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch vorgesehen. Allerdings können Vermieter oder Energieunternehmen unabhängig vom Verbrauch ganze Häuser komplett mit intelligenten Stromzählern ausrüsten. Diese Ungleichbehandlung wird nicht zur Akzeptanz beitragen und bedarf aus Sicht der IfKom einer Überarbeitung.
Ebenfalls überarbeitet werden sollten die Datenschutzbestimmungen bzw. Regelungen zur Datenweitergabe. Es ist zunächst positiv hervorzuheben, wie intensiv sich die Bundesregierung um Datenschutz und Datensicherheit in dem Entwurf bemüht hat. Konsequenterweise sollte daher die Weitergabe der persönlichen Daten an die großen Übertragungsnetzbetreiber wieder gestrichen werden. Es reicht aus Sicht der IfKom für Zwecke der Netzsteuerung und Auslastung völlig aus, wenn lediglich der örtliche Stromanbieter diese Daten erhält.
Die IfKom appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, in den anstehenden Beratungen die beschriebenen Anpassungen vorzunehmen. Eines der Ziele der Energiewende, nämlich Energie zu sparen, kann nur erreicht werden, wenn die Endverbraucher den Vorteil der intelligenten Zähler auch intelligent nutzen können und darüber hinaus Vertrauen in den Schutz ihrer persönlichen Daten haben.
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