Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Bremen – vom 19. Februar 2016
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlerhafte postoperative Kontrolle nach Verlängerungsspondylodese, LG Bremen, Az.: 3 O 477/14
Chronologie:
Die Klägerin befand sich wegen bestehender Lumbalgien seit zwei Jahren in Behandlung im Hause der Beklagten. Im Juli 2012 erfolgte operativ eine dorsale Verlängerungsspondylodese. Postoperativ klagte die Patientin über Schmerzen im Wirbelsäulenbereich. Eine MRT-Untersuchung ergab eine Schraubenfehllage im Bereich BWK 12. Die Pedikelschraube musste sodann operativ entfernt werden.
Verfahren:
Das Landgericht Bremen hat zu dem Vorfall ein fachchirurgisches Sachverständigengutachten eingeholt. Im Ergebnis stellte der Gutachter die nicht ordnungsgemäße Lage der Pedikelschraube fest. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien den Abschluss eines Vergleiches im vierstelligen Eurobereich vor. Dieser könnte noch bis Mitte März 2016 von beiden Seiten widerrufen werden.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Im Vorfeld der Klage hatte der Versicherer der Klinik mitgeteilt, dass eine Haftung der Beklagten ausscheide. Aus diesem Grunde musste die Klägerin gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Marius B. Gilsbach LLM.
Medizingeschädigte Patienten sollten sich für die Vertretung in einem Arzthaftungsprozess jeweils qualifizierter anwaltlicher Hilfe bedienen. Dabei zeigt sich, dass der Titel zum „Fachanwalt für Medizinrecht“ ein eindeutiges Indiz für eine seriöse und qualifizierte Anwaltstätigkeit auf diesem Gebiete darstellt. Wer nicht über diese Zusatzqualifikation verfügt, bietet hierfür gerade keine Gewähr, auch wenn das einige Anwälte gerne zu suggerieren versuchen.
Über:
Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland
fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de
Pressekontakt:
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