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So löschen Sie Ihre negativen Schufa Einträge
Wie kann man einen Eintrag bei der Schufa löschen lassen? Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz SCHUFA genannt, ist eine reine Datensammelstelle und ist zuständig, wenn man einen Schufa Eintrag löschen lassen möchte. Sie bekommt die Daten von ihren Vertragspartnern, wie Banken, Mobilfunkanbietern, Leasinggesellschaften, Versicherungen und vielen anderen mehr. Möchte man seinen negativen Schufa Eintrag löschen, so muss man wissen, dass die Schufa die Daten selbstständig löscht. Einen schlechten Schufa Eintrag löschen zu lassen ist nicht einfach aber möglich. Es kann passieren, dass einige Einträge vergessen werden. Diese kann man nach Anfrage in der Schufa löschen lassen. Negative Einträge einfach in der Schufa löschen lassen, das hätten viele Schuldner gerne. Hat man nämlich negative Eintragungen, so muss man auf vieles verzichten, was für andere selbstverständlich ist: Ein Girokonto, Handyvertrag oder ein Sparbuch bekommt man nicht. Selbst eine Wohnung mieten ist schwierig, erst wenn man den negativen Schufa Eintrag löschen lässt, hat man wieder eine Chance.
Dubiose Anbieter im Internet werben immer wieder mit Wundermitteln, mit denen man angeblich einen negativen Schufa Eintrag löschen kann. Es gibt hier klare Regelungen, wann und ob man einen Schufa Eintrag löschen kann, alle anderen Behauptungen sind reine Geldmacherei auf Kosten verzweifelter Menschen. Von solche Angeboten, einen Schufa Eintrag löschen zu lassen, sollte man die Finger lassen, ansonsten hat man noch mehr Schwierigkeiten. Die Banken sehen es nicht gerne, wenn man auf diese Art Einträge bei der Schufa löschen möchte.
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Es gibt unterschiedlich lange Fristen, nach denen die Schufa löschen muss. Fragt man zum Beispiel bei einer Bank um ein Girokonto nach, so werden diese Anfragen bei der Schufa gespeichert und erst nach zwölf Monaten wieder gelöscht. Wann man Einträge in der Schufa löschen lassen kann, kann man auf der Homepage der Schufa oder bei den Verbraucherzentralen nachlesen. Einen Rechtsanspruch, Daten bei der Schufa löschen zu lassen, hat man nur, wenn diese falsch oder unberechtigt gespeichert wurden.
Es gibt noch eine andere Möglichkeit, einen Schufa Eintrag löschen zu lassen, bevor die drei Jahre Frist verstrichen ist: Hat man seine Verbindlichkeit vollständig zurückbezahlt, so kann man den Gläubiger anschreiben und ihn bitten, den Eintrag bei der Schufa löschen zu lassen. Tut er das nicht, kann man direkt an die Schufa ein Schreiben mit einem Nachweis, dass alles bezahlt wurde, senden und diese auffordern, den Schufa Eintrag löschen zu lassen. Natürlich wäre es am besten, keine Schulden zu machen, dann muss man auch keine Daten bei der Schufa löschen lassen.
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