Mit dem Hund FAIRREISEN. Was gilt es dabei in Europa zu beachten? Kennen Sie die Einreisebestimmungen für Ihren vierbeinigen Freund? Das erfahrene Team der MaklerFair Group klärt auf.
Ferienzeit gleich Urlaubs- und Reisezeit. Und nicht nur die Zweibeiner der Familie sind dabei, auch der Vierbeiner darf mit und der heiß ersehnte Urlaub mit Familie und Hund steht an. Doch haben Sie daran gedacht, dass Sie bei der Einreise mit Ihrem „Wau-Wau“ einiges beachten müssen? Je nach Land gelten in Europa unterschiedliche Einreisebestimmungen für Ihren vierbeinigen Freund. WICHTIG: Selbst bei der Durchreise oder einer Zwischenlandung müssen Sie die jeweiligen Einreisebestimmungen beachten! Die MaklerFair Group hat die wichtigsten Fakten mal für Sie zusammengestellt.
Allgemeine EU-Einreisebestimmungen für Ihren Hund*
Wir haben für Sie recherchiert! Die folgenden allgemeinen EU-Einreisebestimmungen gelten für die meisten europäischen Länder und regeln einheitlich, was Sie für Ihren Hund benötigen:
1. EU-HEIMTIERAUSWEIS:
Seit dem 29.12.2014 existiert ein neuer Ausweis, der von einem Tierarzt ausgestellt werden muss. Neben genauer Beschreibung und Angaben zur Identifizierung des Hundes muss dieser Angaben zum Hundehalter, alle Impfnachweise sowie Kontaktdaten des Tierarztes (mit Emailadresse!) enthalten. WICHTIG: Ältere EU-Ausweise sind nach wie vor gültig und müssen nicht ausgetauscht werden!
2. EINDEUTIGE IDENTIFIZIERUNG IHRES HUNDES:
Ihr Hund muss durch einen Mikrochip eindeutig gekennzeichnet sein, die Chip-ID muss im Ausweis vermerkt sein. Alternativ ist als Kennzeichnung eine Tätowierung möglich – eindeutig lesbar und vor dem 03.07.2011 durchgeführt.
3. GÜLTIGE TOLLWUTIMPFUNG:
Mindestalter für eine Erstimpfung bei Welpen ist 12 Wochen. Die Impfung muss durch einen ermächtigten Tierarzt erfolgen und ist gültig, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt (bei einigen Ländern noch 30 Tage). Im Fall der Wiederholungsimpfung sollen Impfungen innerhalb der vom Impfstoffhersteller angegeben Gültigkeitsdauer durchgeführt werden, ansonsten gilt die Wiederholungsimpfung als Erstimpfung. Die Impfung darf nicht vor dem Zeitpunkt der Kennzeichnung des Hundes liegen.
Neben den o. g. Vorschriften gelten in einigen Ländern zusätzliche Regeln. Eine Übersicht zu den Einreisebestimmungen für die im folgenden aufgezählten EU-Länder finden Sie in Kurzform auf unserer Homepage: Einreisebestimmungen für den Hund in EU-Ländern >>
BELGIEN, BULGARIEN, DÄNEMARK, DEUTSCHLAND, ESTLAND, FINNLAND,FRANKREICH, GRIECHENLAND, GROßBRITANNIEN, IRLAND, ITALIEN, KROATIEN, LETTLAND, LITAUEN, LUXEMBURG, MALTA, NIEDERLANDE, ÖSTERREICH, POLEN, PORTUGAL, RUMÄNIEN, SCHWEDEN, SLOWAKEI, SLOWENIEN, SPANIEN, TSCHECHIEN, UNGARN, ZYPERN
*Wichtiger Hinweis:
Für die Richtigkeit und Aktualität der Vorschriften kann – trotz sorgfältiger Recherche – keine Gewähr übernommen werden. Trotz der allgemeinen EU-Bestimmungen, die einheitlich in Europa gelten, können sich Vorschriften kurzfristig ändern bzw. einzelne Länder können diese unterschiedlich auslegen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, vor Reiseantritt vorsichtshalber beim zuständigen Konsulat oder der zuständigen Botschaft Auskünfte über eventuelle Änderungen der jeweiligen Einreisebestimmungen einzuholen und sich diese ggf. schriftlich bestätigen zu lassen.
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