Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Kassel – vom 20. Juni 2016
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlgeschlagene Lendenwirbelsäulenoperation, 40.000,- Euro, LG Kassel, Az.: 2 O 1604/14
Chronologie:
Bei dem Kläger bestand ein seit Jahren bekannter Bandscheibenvorfall im Lendenwirbelsäulenbereich. Nach einer traumatischen Verletzung im Kniebereich, stellten sich massive Schmerzen im Oberschenkelbereich mit Ausstrahlung in den Bereich des unteren Rückens ein. Der Kläger begab sich sodann in die Behandlung des Beklagten, wo ein operativer Eingriff erfolgte. In der Folge litt der Kläger weiter unter erheblichen Schmerzen und Bewegungseinschränkungen.
Verfahren:
Das Landgericht Kassel hat den Vorfall mittels eines neurochirurgischen Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Nach den gutachterlichen Ausführungen kam eine falsche Operationsmethode zur Anwendung. Das Landgericht schlug den Parteien sodann einen pauschalen Vergleich über 40.000,- Euro vor, den diese noch widerrufen können.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auch wenn noch nicht ganz konkret feststeht, welche Gesundheitsschäden auf den vorgeworfenen Behandlungsfehler zurückzuführen sind, schlagen Gerichte gerne zur Vermeidung einer weiteren umfangreichen Beweisaufnahme vor, sich auf eine pauschale Schadensumme zu einigen, so wie im vorliegenden Fall. Die vorgeschlagene Summe entspricht der Abwägung der Gesamtumstände und ist als angemessen anzusehen, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Marius Gilsbach, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
Über:
Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland
fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de
Pressekontakt:
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