Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Berlin – vom 05. Juli 2016
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehldiagnose einer akuten Appendizitis als Magen-Darm-Grippe, LG Berlin, Az. 8 O 214/14
Chronologie:
Der Kläger stellte sich bei der Beklagten mit starken Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Fieber vor. Die behandelnden Ärzte diagnostizierten eine beginnende Magen-Darm-Grippe und schickten den Kläger wieder nach Hause. Da die Beschwerden nicht besser wurden, begab sich der Kläger in eine andere Klinik, wo ein perityphlitischer Abszess festgestellt und ein operativer Eingriff erforderlich wurde.
Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat zu dem Vorfall ein fachmedizinisches Gutachten eingeholt. Der Gutachter hat in seiner mündlichen Vernehmung u.a. sinngemäß ausgeführt, dass es angebracht gewesen sei, den Kläger eher stationär für eine Nacht zur weiteren Beobachtung aufzunehmen. Sodann hat das Gericht den Parteien angeraten, sich vergleichsweise zu einigen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Eine nicht rechtzeitig diagnostizierte Blinddarmentzündung kann im Extremfall zum Tode des Patienten führen. Dieses ist in der vorliegenden Sache zum Glück für alle Beteiligten nicht eingetreten. Daher war eine vergleichsweise Einigung angebracht, meint der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
Über:
Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland
fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de
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