Apperal Sayang Textiles gewinnt vor dem OLG Frankfurt in höchster Instanz

Am Ende ist die Gerechtigkeit „tastbar“

Für den Fall das die Hintergründe nicht bekannt sind, folgt eine kurze Hintergrundinformation zur „Apperal Sayang Textiles GmbH“ mit Sitz in Hamburg. Seit mehr als 14 Jahren vertreibt das Unternehmen eigene Street Fashion. In den Städten Hamburg, Berlin sowie Hannover ist das Portfolio vertreten, um nur einige Städte zu nennen. Im Fashion-Unternehmen werden unterschiedliche Street Fashion Labels vertrieben und das mit großem Erfolg.

Für die Produktion und Veredelung von Textilien aller Arten, wird jedoch gänzlich auf Kinderarbeit verzichtet. Fairtrade steht im Vordergrund, sowie G.O.T.S zertifizierte Modenkollektionen und weitere internationale Auszeichnungen welche unter anderem auf der Firmenwebseite unter www.sayangtextiles.de einsehbar sind. Der Global Organic Textile Standard (GOTS) ist als weltweit führender Standard für die Verarbeitung von Textilien aus biologisch erzeugten Naturfasern anerkannt. Deshalb verwendet man zur Herstellung der Textilien ausschließlich Naturfasern.

Geboren wurde die Idee zu Sayang-Textiles-Gründung auf der Insel Bali, daher auch der paradiesische Markenname. Das frische und ausgefallene Label „tastbar“ ist hingegen erst seit dem Jahre 2009 auf dem (deutschen) Markt. Letztere war auch der Auslöser des Rechtsstreites zwischen der Designerin Nina Knecht und der Apperal Sayang Textiles GmbH.

Hintergrund: Die Klägerin machte aus abgetretenem Recht eine Rechnungsforderung ihrer Streithelferin (nachfolgend: AST) vom 10.5.2010 geltend. Zwischen ihr und AST bestand ein sogenannter Factoringvertrag. Die Beklagte war als Designerin unter dem Label „tastbar“ tätig, wie bereits zuvor geschildert. Im Januar 2010 reiste die Beklagte gemeinsam mit zwei Mitarbeitern der AST, den Zeugen, nach Istanbul zur Firma KARE MumessillikTekstil San.

Ein offenbar nicht endender Kampf belastete alle Parteien immerhin bereits seit dem Jahre 2010. Der Streitwert im fünf stelligen Bereich, wurde letztlich am 03.12.2013 zugunsten der Geschäftsführern Frau Ingrid Pfeiffer, Geschäftsführerin der Apperal Sayang Textiles GmbH, entschieden. Die Nebenentscheidungen haben ihre Grundlage in den §§ 92 Abs. 2 Nr. 1, 101 Abs. 1, 708 Nr. 10,711, 543 Abs. 2 ZPO, so das Urteil. Das Darmstädter Oberlandesgericht in Frankfurt am Main forderte nun die Designerin Nina Knecht auf den gesamt geforderten Betrag nebst Zinsen zu zahlen.

Interne Referenzen und Streitpunkte nahmen so zum Jahresende 2013 einen positiven Ausgang zugunsten der Firma Apperal Sayang Textiles GmbH. „Tastbar“,der junge Stern am Modehimmel, darf nun weiter kreativ sein. Die stets junge, freche und sexy Mode, verspricht jeder Trägerin bewundernde Blicke. Das etablierte Unternehmen „Sayang Textiles“, begeistert Fans schon seit Jahren mit seiner paradiesischen, einzigartigen Street Fashion Mode.

Über:

Apperal Sayang Textiles GmbH
Frau Ingrid Pfeiffer
Sandkamp 21 h
22111 Hamburg
Deutschland

fon ..: +49 (0)221 – 29780866
fax ..: +49 (0)221 – 29780867
web ..: http://www.sayangtextiles.de
email : info@sayangtextiles.de

Seit mehr als 14 Jahren vertreibt das Unternehmen eigene Street Fashion. In den Städten Hamburg, Berlin sowie Hannover ist das Portfolio vertreten, um nur einige Städte zu nennen. Im Fashion-Unternehmen werden unterschiedliche Street Fashion Labels vertrieben und das mit großem Erfolg.

Pressekontakt:

Apperal Sayang Textiles GmbH
Frau Ingrid Pfeiffer
Sandkamp 21 h
22111 Hamburg

fon ..: +49 (0)221 – 29780866
web ..: http://www.sayangtextiles.de
email : info@sayangtextiles.de