Auch im Franchising ist der Businessplan ein Muss

Franchise Geschäftsmodelle nehmen Startups bei der Geschäftsgründung viele Entscheidungen ab. Welche Rolle der Businessplan dabei spielt, erklären die Experten von selbststaendigkeit.de.

BildAuch Existenzgründer im Franchising benötigen einen Businessplan, so die einhellige Meinung von Experten der Gründerberatung von selbststaendigkeit.de.

Sonderfall Franchisenehmer

Franchisenehmer stellen unter den Existenzgründern einen Sonderfall dar. Während typische Jungunternehmer eine Geschäftsidee entwickeln und in ein Geschäftsmodell überleiten, bietet der Franchisegeber dem Franchisenehmer ein bestehendes Konzept an. Darin sind Marketingmaßnahmen, Vertriebskanäle, Beschaffungsorganisationen und Finanzbedarf vorgezeichnet. Da das Franchise bereits von anderen Franchisenehmern verwirklicht wird, liegen Praxiserfahrungen vor. Der Eintritt in das Modell ist mit niedrigem Risiko verbunden. Dennoch benötigt der Franchisenehmer einen eigenen Businessplan.

Businessplan als Grundlage

Der Businessplan ist die Darstellung des Geschäftsmodells eines jeden Existenzgründers. Der Franchisenehmer bildet keine Ausnahme. Auch er muss zunächst seine Geschäftsidee finden. Danach hat er zu prüfen, ob sie sich realistisch in ein Geschäftsmodell umsetzen lässt. Der Businessplan mit seinen zahlreichen und umfangreichen Fragestellungen hilft dem Existenzgründer, der in diesem Stadium noch kein Franchisenehmer ist, sich über den Wert seiner Idee und über die Machbarkeit seiner Existenzgründung klar zu werden. Dazu gehört die Entscheidung, ob der Jungunternehmer sein Geschäftsmodell im Franchise verwirklichen will. Der Businessplan wird so zur Grundlage für den Entschluss, dass aus dem Existenzgründer ein Franchisenehmer wird.

Businessplan als Finanzierungsvorlage

Der Businessplan ist die klassische Ausarbeitung, mit der ein Existenzgründer seine potentiellen Geldgeber zur Finanzierung seines Geschäftsmodells zu gewinnen sucht. Der Franchisenehmer nimmt dabei keine Sonderrolle ein. Auch er muss einen vollständigen Businessplan vorlegen, damit die Chancen und Risiken seiner Gründung abgeschätzt werden können. Da er einen Franchisegeber mit seinem vollständigen Geschäftsmodell als Partner hat, kann er sich von ihm bei der Aufstellung des Businessplans beraten lassen. So ist die Übernahme des Marketingplanes des Franchisegebers in den Businessplan des Franchisenehmers möglich. Aber ohne die Vorlage eines Businessplanes wird der Franchisenehmer keine Finanzierung erhalten.

Businessplan als Realisierungsfahrplan

Der Realisierungsfahrplan beschreibt den Ablauf, wie eine Existenzgründung umgesetzt werden soll. Der Businessplan ist dazu die geeignete Vorlage. Das Franchise bildet auch hier keine Ausnahme. Der Franchisenehmer benötigt eine Anleitung, in welcher Reihenfolge seine Teilpläne des Businessplanes zu seinem Geschäftsmodell zu verwirklichen sind. Dem Franchisegeber kommt eine Doppelrolle zu. Er hilft bei der Umschreibung des Businessplanes in einen Realisierungsfahrplan. Zudem überwacht er anhand dieser Anleitung den Umsetzungsvorgang. Er ist nämlich nicht nur am Erfolg der Existenzgründung des Franchisenehmers interessiert, sondern auch daran zu verhindern, dass Fehler im Realisierungsfahrplan sein eigenes Franchisemodell beschädigen.

Businessplan als Steuerungsinstrument

Der Businessplan ist ein Instrument zur Steuerung eines Unternehmens. Er enthält Vorgaben und Anregungen, wie die Existenzgründung auch Jahre nach ihrem Start überwacht und geführt werden kann. Er ist die Grundlage zur Einrichtung eines effizienten Controllings, damit Risiken rechtzeitig erkannt und bekämpft werden können. Die Ziele des Marketingplans versetzen den inzwischen etablierten Existenzgründer in die Lage, Einfluss auf die externe und interne Kommunikation seiner Firma zu nehmen. Das Franchise bildet keine Ausnahme.

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