Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Oberlandesgericht Köln – vom 01. März 2016
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlende Sicherungsaufklärung bezüglich Darmkrebs anlässlich urologischer Krebsvorsorgeuntersuchung, OLG Köln, Az.: 5 U 62/15
Chronologie:
Der Kläger befand sich seit 1992 in Behandlung bei der Beklagten zu 1), einer urologischen Gemeinschaftspraxis. Anlässlich einer Koloskopie im April 2011 im Hause der Beklagten zu 2) wurde bei ihm ein stenosierendes Rektumkarzinom diagnostiziert. Dieses wurde resektiert und der Kläger mittels Chemotherapie weiterbehandelt. Vorgeworfen wird u.a. eine verspätete Tumordiagnose durch die Beklagte zu 1).
Verfahren:
Nachdem das Landgericht Köln (Az.: 3 O 175/12) die Klage noch als unbegründet abgewiesen hatte, wies der als qualifiziert geltende Arzthaftungssenat des OLG Köln, der vielfach von der Vorschrift des § 522 ZPO Gebrauch macht und Berufungen als nicht erfolgsversprechend zurückweist, in dieser Sache darauf hin, dass noch erheblicher Klärungsbedarf in urologischer Hinsicht erforderlich sei. Zur Vermeidung einer weiteren umfassenden Beweisaufnahme schlug das OLG den Parteien vor, sich auf eine Gesamtabfindung von rund 10.000,- Euro zu einigen. Zu diesem Vorschlag haben beide Seiten eine Widerrufsfrist bis zum 7. März 2016.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Arzthaftungsprozesse werden oft in der 1. Instanz entschieden. In Ausnahmefällen ist es für einen unterliegenden Patienten jedoch unerlässlich, die Entscheidung eines Untergerichtes von einem Berufungsgericht hinterfragen zu lassen. Mittels qualifizierter anwaltlicher Hilfe lassen sich sodann in vielen Fällen Urteile revidieren. Ein Qualitätsmerkmal stellt vor allem der Titel zum Fachanwalt für Medizinrecht dar, sowie ein Titel zum Master of Laws in gesundheitsrechtlicher Ausrichtung. Damit zeigt der befasste Anwalt auf, dass er über ganz erhebliche theoretische und praktische Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügt, stellt Dr. D.C.Ciper LLM klar.
Über:
Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland
fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de
Pressekontakt:
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