Deutscher Verbraucherschutz bei VW auf dem Prüfstand

Es wird Zeit für eine Musterklage auch im deutschen Recht. Die Politik wagt jetzt einen vorsichtigen Schritt in die richtige Richtung.

BildSeit dem Dieselskandal in der deutschen Autoindustrie (denn es geht ja nicht nur um VW) wird auch in Deutschland der Ruf nach einer generellen zivilrechtlichen Musterklage wieder laut. Während in den Vereinigten Staaten Milliardenentschädigungen erwartet werden, bekommen deutsche Kunden nicht einmal hinreichend Informationen, wie es denn nun weitergehen soll.

Worum geht es?

Eine Musterklage ist eine besondere Form der Sammelklage. Nicht nur führen mehrere Kläger mit gleich gelagerten Rechts- und Tatsachenfragen einen gemeinsamen Prozess. Bei der Musterklage werden die Erkenntnisse eines exemplarischen Falles für andere Individualklagen verwendet. Sie stellt insofern eine Durchbrechung des zivilrechtlichen inter-partes Grundsatzes dar, nach dem ein Urteil immer nur für und gegen die Beteiligten wirkt.

Sie dient der Entlastung der Gerichte und dem Schutz der Kläger, allen voran den Verbrauchern. Durch die Erhebung einer Musterklage werden Prozessrisiken vermindert. Unsichere Tatsachen- oder Rechtsfragen können für alle gemeingültig vorab geklärt werden. Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung können unabhängig vom Streitwert höchstrichterlich geklärt werden. Denn wo viele Verbraucher in nur geringem Umfang betroffen sind, scheuen die meisten jahrelange kostspielige Prozesse “ obwohl sie womöglich Recht bekommen würden.

Überblick über die deutsche Rechtslage

Eine allgemeine zivilrechtliche Musterklage ist im deutschen Zivilrecht nicht vorgesehen. Eine Ausnahme bietet insofern das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), das einen Musterprozess vor dem Oberlandesgericht für Schadensersatzforderungen von privaten Aktionären wegen verletzter Informationspflichten vorsieht.

Allerdings hat das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (BMVJ), beeinflusst durch die jüngsten Vorfälle bei Volkswagen, just einen Gesetzesentwurf für ein Musterfeststellungsverfahren vorgelegt. Dieser wird möglicherweise noch 2017 beschlossen.

Warum wir eine Musterklage brauchen

Die Verbraucherzentrale Bundesverband fordert (VZBV) fordert die Einführung einer Musterklage schon länger. Sie hat einige reale Fälle gesammelt, in denen (effektiverer) Rechtsschutz für den Verbraucher durch eine Musterklage hätte erlangt werden können.

Die VZBV führt etwa das berühmte Urteil um den Quelle-Ofen an. Eine Verbraucherin hatte in dem Quelle-Katalog einen Ofen bestellt, der nach einem halben Jahr erhebliche Mängel aufwies. Sie forderte einen neuen Ofen oder den Kaufpreis gegen Rückgabe des Ofens. Quelle erhob Gegenforderungen in Höhe von 70 Euro als Wertersatz für die halbjährige Nutzung des Ofens. Der Bundesverband zog vor Gericht und erstritt schließlich eine Änderung des deutschen Gewährleistungsrechts. Denn in der Erstattung von Wertersatz lag ein vom der europäischen Verbraucherschutz-Richtlinie verbotener Nachteil für die Verbraucherin. Eine Nacherfüllung bei mangelhafter Leistung muss aber für den Verbraucher ohne Nachteile erfolgen, so die Richtlinie.

Andere Verbraucher, von denen in ähnlicher Form Nutzungsersatz entgegen der europäischen Vorschrift gefordert worden war, konnten von dem Erfolg aber nicht profitieren. Das Urteil entfaltete für sie keine Rechtswirkung. Ihre etwaigen Ansprüche waren aufgrund der kurzen Verjährungsfrist im Gewährleistungsrecht sozusagen verfallen.

Wie VW trotzdem davon kommen wird

Auch im Dieselskandal um Volkswagen wäre eine Musterklage hilfreich, um den Verbrauchern zu ihrem Recht zu helfen. Amerikanischen Käufern winken bei einer Sammelklage in den Vereinigten Staaten (sog. „class action“) große Schadensersatzzahlungen. Deutsche Verbraucher haben es erheblich schwerer. Sie werden ihre Ansprüche in separaten Individualklagen geltend machen und die Prozessrisiken selbst tragen müssen.

Zwar ist die Verabschiedung einer deutschen Regelung zu Musterklagen absehbar. Sie soll aber erst 24 Monate später in Kraft treten “ Ansprüche gegen Volkswagen dürften dann verjährt sein. Riecht nach Lobbyismus? Iwo!

Schwachstellen des Gesetzesentwurfs

Auch sonst weist der Entwurf einige Schwachstellen auf, wie auch der Deutsche Anwaltsverein (DAV) zuletzt anmerkte. Klagebefugt sind nur ausgewählte sog. qualifizierte Einrichtungen. Darunter fallen einerseits Handels- und Handwerkskammern “ die ja einer Neutralitätspflicht unterliegen! Darüber hinaus sollen nur die chronisch unterfinanzierten Verbraucherschutzverbände Musterklagen erheben dürfen. Dass deren Anwälte die Prozessrisiken gegen Volkswagen auf sich nehmen “ höchst zweifelhaft.

Holen Sie noch einmal tief Luft. Ein langer Atem hilft derzeit nicht nur VW-Kunden durch’s Jahr. Deutscher Verbraucherschutz ist längst nicht so ausgeprägt, wie wir uns das immer wieder einbilden.

Weitere Informationen zur Sammelklage finden Sie auf der Seite der Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER LLP: http://www.rosepartner.de/sammelklage.html

Über:

ROSE & PARTNER LLP.
Herr Bernfried Rose
Jungfernstieg 40
20354 Hamburg
Deutschland

fon ..: 040 / 414 37 59 – 0
fax ..: 040 / 414 37 59 – 10
web ..: http://www.rosepartner.de/
email : hamburg@rosepartner.de

Als Wirtschaftskanzlei betreut die Kanzlei mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen. Die Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater sind im In- und Ausland tätig.

Ein Schwerpunkt deren Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung im Wirtschaftsrecht, insbesondere im Gesellschaftsrecht, M&A, Handelsrecht, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Markenrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht. Branchenkenntnisse und damit zusammenhängende Spezialprobleme dürfen erwartet werden.

Der Bereich „Steuern“ bietet umfassenden Service von der Buchhaltung und Jahresabschlüssen bis zur strategischen Beratung durch die Steuerberater und die anwaltliche Vertretung im Steuerstrafrecht.

Zudem betreut die Kanzlei Unternehmen bei der rechtlichen und steueroptimierten Gestaltung von der Existenzgründung bis zur Unternehmensnachfolge. Neben dem Wirtschaftsrecht betreuen die Experten auch vermögende Privatpersonen im Erbrecht (Vermögensnachfolge), Familienrecht sowie beim Vermögensschutz (asset protection) u.a. durch Testament, Stiftung, Testamentsvollstreckung und Errichtung von Familiengesellschaften.

Neben der Vertretung durch die spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt bietet die Kanzlei deren Mandanten bei Konflikten zwischen Gesellschaftern, Geschäftspartnern, Mitarbeitern und Erben auch effektives Konfliktmanagement und Mediation.

Schwerpunkte der internationalen Ausrichtung sind die Länder Italien, Polen und Frankreich. Die deutsch-italienischen und deutsch-polnischen und deutsch-französischen Rechtsanwälte beraten und vertreten zweisprachig in beiden Rechtsordnungen. Außerhalb der EU ist die Kanzlei für Mandanten in und aus Nordamerika, Lateinamerika, Russland oder dem Iran tätig.

Pressekontakt:

Wirtz Internetmarketing Swiss
Herr Dirk Wirtz
Stanser Str. 23
6362 Stansstaad

fon ..: 0041 41 5880818
web ..: http://seoswisswirtz.ch
email : info@seoswisswirtz.ch