Vertreter der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LfK) über die Zulassung privater Rundfunksender und Jugendschutz
Die LfK Baden-Württemberg ist eine unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie regelt die Zulassung privater Rundfunksender und weist den öffentlich-rechtlichen und privaten Sender Übertragungs¬kapazitäten zu. Darüber hinaus engagiert sie sich im Bereich Medienkompetenz und bietet zahlreiche Fortbildungsmög¬lichkeiten für Medienschaffende an.
Vergangenen Dienstag waren Valentin Schleifenbaum und Benjamin Thull zu Gast am Campus Stuttgart. Sie stellten den Studierenden die Arbeitsbereiche und Aufgaben der LfK vor. Zunächst erläuterte Schleifenbaum die Struktur und Organisation der Medienanstalt, die Zulassung privater Rundfunksender sowie die Zuweisung und Überprüfung der Frequenzen. Er veranschaulichte die Voraussetzungen und Regularien bei der Erst- und Folgebewerbung und ging dabei auch auf die Kontrolle der privaten Veranstalter ein. Anhand von filmischen Beispielen zeigte er den Studierenden verschiedene Werbeverstöße auf, die die LfK aufspürt und je nach Schwere dagegen vorgeht. Begriffe wie Duales System, Trennungsverbot, Produktplatzierung und Schleichwerbung wurden so deutlich veranschaulicht.
Anschließend ging Benjamin Thull auf den Jugendschutz ein, der eine weitere wichtige Aufgabe der Landesanstalt für Kommunikation darstellt. Mittels verschiedener Fallbeispiele zeigte er, die oftmals feinen kleinen Unterschiede auf, die hierbei zum Tragen kommen. Im Anschluss an den Vortrag griffen die Studierenden das Angebot zum freien Austausch mit den beiden Referenten auf, um über aktuelle TV-, Internet- und Radioangebote und deren mögliche Überschreitungen zu diskutieren.
(dbr)
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