DigiNetz-Gesetz muss Wirkung erst noch entfalten – Bundestag beschließt Gesetz zum Netzausbau

Das vom Bundestag beschlossene DigiNetzGesetz kann den Breitbandausbau beschleunigen. Es enthält geeignete Vorgaben. Andere Bestimmungen, wie die Zulassung von Mikro-Trenching, sind kritisch zu sehen.

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Deutsche Bundestag am 7. Juli das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze beschlossen. IfKom – der Verband der Ingenieure für Kommunikation e. V. begrüßt die geplanten Regelungen für den beschleunigten Breitbandausbau. Um jedoch bis zum Jahr 2018 noch wesentlichen Einfluss auf den schnelleren Ausbau der Breitbandinfrastruktur in Deutschland auszuüben, hätte das Gesetz besser zum Anfang der Legislaturperiode verabschiedet werden müssen. Dennoch ist es aus Sicht des Ingenieurverbandes nie zu spät für einen Reglungsrahmen, der den Ausbau dieser wichtigen Infrastruktur für den Weg zur digitalen Transformation voranbringen kann.

Das neue Gesetz regelt insbesondere Ansprüche auf die Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen sowie die Koordinierung von Bauarbeiten. Zudem werden durch die Einrichtung einer zentralen Informationsstelle die Kosten der Informationsbeschaffung gesenkt sowie Verhandlungsprozesse über Mitnutzungen erleichtert. Regelungen zur Glasfasermitverlegung sollen das Synergiepotenzial bei öffentlich finanzierten Bauarbeiten an Verkehrswegen sowie bei der Erschließung von Neubaugebieten nutzen. So sollen Energie- und Abwassernetze an Straßen sowie Schienen und Wasserwege mit freien Kapazitäten genutzt werden, um Glasfaserleitungen oder Leerrohre zu verlegen. Auch Ampeln und Straßenlaternen können nun für die digitale Infrastruktur genutzt werden.

Straßen müssen nicht mehrfach aufgegraben werden, denn sobald geeignete freie Rohrkapazitäten unter Straßen und anderen Infrastrukturen liegen, können Netzbetreiber diese für ihre Kabel nutzen. Grundsätzlich dürfen Netzbetreiber ihre Telekommunikationslinien auch oberirdisch verlegen und die Ausbaukosten damit senken, sobald das Landschaftsbild nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Diese Variante wird aber wohl eher im ländlichen Raum Anwendung finden.

Für problematisch halten die IfKom aus technischer Sicht die Zulassung von Micro-Trenching, also die Verlegung von Leitungen nur wenige Zentimeter in der Erde. Insbesondere durch die Verkehrsbelastungen ist in diesen Fällen die Betriebssicherheit gefährdet. Damit nimmt das Risiko einer Beschädigung der Leitung erheblich zu, so dass der vermeintliche Nutzen durch Beschädigungen und Reparaturen der Leitung wieder aufgezehrt wird. Auch aus Gründen der Datensicherheit ist das allzu leichte Herankommen an solche Leitungen in geringer Tiefe kritisch zu sehen. Die IfKom bedauern, dass die Argumente aus dem Bundesrat gegen diese Technik nicht berücksichtigt wurden und appellieren an die Netzbetreiber, dieses Verfahren, wenn überhaupt, nur sehr verantwortungsbewusst anzuwenden.

Dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz muss noch der Bundesrat zustimmen.

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