Die Doppelstiftung ist eine sinnvolle Form der Stiftungserrichtung, wenn ein Unternehmer den Erhalt des Unternehmens mit gemeinnützigen Aktivitäten verbinden möchte.
Die Stiftungslandschaft in Deutschland ist breit gefächert. Bekannt sind natürlich vor allem die gemeinnützigen Stiftungen, die mildtätige, kulturelle oder gesellschaftliche Ziele verfolgen und die Erträge aus ihrem Stiftungskapital dafür ausgeben. Nicht weniger bedeutend sind privatnützige Stiftungen, die mit Unternehmen verbunden sind. „Diese sichern den Fortbestand von Unternehmen auch ohne familiären Nachfolger oder Verkauf an einen Dritten, wenn der Eigentümer ausscheidet. Damit übernehmen sie ebenfalls eine wichtige Funktion als Garant für den Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen als Basis für die wirtschaftliche Prosperität in Deutschland. Nicht wenige Unternehmen haben ihre Existenz allein durch die Errichtung einer Stiftung gesichert, die an die Stelle des Gesellschafters tritt und das Unternehmen auf diese Weise führt“, sagt Thorsten Klinkner, Stiftungsexperte aus Meerbusch bei Düsseldorf. Er ist geschäftsführender Gesellschafter der Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft UnternehmerKompositionen (www.unternehmerkompositionen.com) und berät und begleitet gemeinsam mit seinem Team Familienunternehmer und Investoren vorrangig bei der Gründung von Familienstiftungen.
Es existierten verschiedene Formen der Stiftung, weiß Thorsten Klinkner. Eine davon: die Doppelstiftung. Diese bietet sich laut dem versierten Rechtsanwalt an, um die Vorteile der unternehmensverbundenen Stiftung mit einem gemeinnützigen Ansatz zu verbinden. „Die Doppelstiftung wird aus einer Familienstiftung und einer gemeinnützigen Stiftung kombiniert. Die Familienstiftung sichert dabei in der Regel insbesondere die Fortgeltung des Stifterwillens innerhalb des Unternehmens gerade auch hinsichtlich der Unternehmensphilosophie und dem allgemeinen Management und vertritt die vermögensmäßigen Interessen der Familie. Die gemeinnützige Stiftung dient dem sozialen und/oder gesellschaftlichen Engagements der Stifterfamilie“, erläutert Thorsten Klinkner.
Das Modell funktioniert folgendermaßen: Bei der Doppelstiftung wird das Unternehmen teilweise auf eine Familienstiftung und teilweise auf eine gemeinnützige Stiftung übertragen; beide fungieren dabei als sogenannte Beteiligungsträgerstiftungen. Die gemeinnützige Stiftung hält in dieser Konstellation den größeren Anteil am Unternehmen, die Familienstiftung wiederum kontrolliert nur so viele Anteile, wie unmittelbar benötigt werden, um die satzungsgemäßen Zwecke der Familienstiftung zu erfüllen. „Diese laufen klassischerweise auf die finanzielle Versorgung der Familie hinaus. Ziel der Familienstiftung ist es ja, die Absicherung der Familie durch den Erhalt des Unternehmens sicherzustellen.“
Die Gewinnverwendung kann durch den Gesellschaftsvertrag so ausgestaltet werden, dass 50 Prozent der Erträge jeweils in die Familienstiftung und die gemeinnützige Stiftung fließen. Dies ist rechtlich und steuerlich zulässig. Eine derartige Aufteilung der Gewinnverwendung hat den entscheidenden Vorteil, dass die Hälfte der Erträge flexibel für die Familie verwendet werden dürfen.
Der gemeinnützige Teil in der Konstellation erhält Geld aus dem Unternehmen, das dann wiederum für die Erreichung der satzungsgemäßen Ziele verwendet wird. Der Vorteil: Der Stifter-Unternehmer entscheidet selbst, was mit dem Geld passiert. Er kann internationale Projekte für Kinder fördern, sich in der Wissenschaft engagieren, sich lokal für pflegebedürftige Menschen einsetzen oder, oder, oder. „Der Stifter als Unternehmer kann auch seinen Namen an die von ihm geförderten Projekte koppeln. Damit geht in der Regel ein enormer Imagegewinn einher, der die Reputation langfristig steigert“, weiß Thorsten Klinkner aus der Praxis.
Er betont insbesondere auch den Aspekt der behutsamen Heranführung der Kinder an die Vermögenswerte innerhalb und außerhalb des Unternehmens. „Das Erbe der künftigen Generationen bezieht sich dann neben dem Privatvermögen auf die ,Teilnahme‘ an den Stiftungsgeschäften und die Bezugsrechte der Ausschüttungen aus dem Vermögen. Sie erlernen Verantwortung und können frei und selbstbestimmt die Zukunft gestalten. Das ist für viele vermögende Stifter ein wesentlicher Aspekt.“
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Die UnternehmerKompositionen Rechtsberatungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft mbH ist ein von Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner geführtes Beratungsunternehmen mit Sitz in Meerbusch, das sich auf die Entwicklung Stiftungs-Strategien für Familien, Investoren und Unternehmen aller Branchen und Größen spezialisiert hat. Unter der Vision „Wir geben Ruhe und Sicherheit zur Gestaltung des Wesentlichen“ entwickeln die UnternehmerKompositionen individuelle, sinnstiftende Konzepte, die die ganz persönlichen Motive und Anforderungen des Gründers genauso berücksichtigt wie die Bedürfnisse der Familie, die unternehmerische Nachfolgeplanung und die Vermögenssteuerung ganz allgemein. Der Fokus der Gesellschaft liegt vor allem darauf, individuelle Lebenssituationen zu reflektieren, Entscheidungen zu treffen und Prozesse zu begleiten. Denn Gutes will auch gut getan werden. Die UnternehmerKompositionen unterstützen Unternehmer und Investoren zudem dabei, für ihre Ertragsquelle langfristige und zukunftsorientierte Eigentümerstrukturen zu schaffen, die über die Generationen hinweg den Fortbestand eines Unternehmens oder Investmentportfolio vor Fremdeinflüssen und Nachfolgeproblematiken absichern und dadurch erhalten können. Weitere Informationen unter: www.unternehmerkompositionen.com
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