Facebook – Impressum

Neues Impressumfeld

Unternehmen können seit kurzem ihr Impressum auf Facebook-Seiten in einem dafür vorgesehenen Feld hinterlegen. Das soziale Netzwerk erfüllt damit eine lang bestehende Forderung von Juristen und Betreibern von professionellen Facebook-Auftritten. Letztere mussten die Hilfe der Workarounds in Anspruch nehmen, um eine
Abmahnung durch Wettbewerber zu meiden.

Für Unternehmenskonten hatte Facebook ein neues Impressumsfeld eingeführt, somit
können die Seitenbetreiber in 1.500 Zeichen ihre Kontaktdaten hinterlegen und so die in §5 des Telemediengesetzes normierten Impressumspflichten folgen. Allerdings steht das neue Feld nur für Unternehmensseiten im neuen Facebook-Design zur Verfügung.

Die Neueinführung ist für Besucher leicht zu sehen, da es auf der ersten Seite des jeweiligen Facebook-Auftritts steht. Für mobile Applikationen gebe es das neue Feld noch nicht, aber die Anbieter könnten dort ihre Angaben unter einem Link “weitere Informationen“ speichern. Es ist gerichtlich noch nicht entschieden worden, ob dies ausreiche. Bereits 2006 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein unter dem Link “Kontakt“ befindliches Impressum nicht ausreichend ist, da diese Bezeichnung nicht deutlich genug sei.

Betreiber von Facebook-Auftritten wurden in der Vergangenheit immer wieder abgemahnt worden, da sie kein deutliches Impressum hatten. In dem letzten Jahr wurden mehrere Abmahnungen zu dem Thema Impressum ausgebrochen, sogar Profile auf anderen sozialen Netzwerken, wie etwa Xing sorgten immer wieder für Spannung zwischen den Wettbewerbern.

Sofern auch Sie einen Mahnbescheid oder Klage wg. Wettbwerbsverletzung erhalten haben, sollten Sie sich schnell mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, damit die erforderlichen Verteidigungsschritte eingeleitet werden können.

Sie können Ihre Abmahnung, Klage oder Mahnbescheid direkt und unverbindlich an abmahnung@lexkonnex.de senden.
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