Tipps von der Fördermittelinitiative Deutschland GmbH & Co. KG, www.FID-Deutschland.de
Tipp 1: Förderung unternehmerischen Know-hows
Die Beratungsrichtlinie für kleine und mittlere Unternehmen, sowie Freiberufler integriert die alten Förderprogramme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“ , „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zu einem Förderprogramm.
Dieses Programm ist grundsätzlich für bereits gegründete Unternehmen gedacht. Beratungen vor der Gründung könnten hier bezuschusst werden, aber es wird in einem weiteren Förderprogramm die kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase bezuschusst.
Mit dieser Förderung werden junge Unternehmen, die nicht mehr als zwei Jahren am Markt bestehen oder Unternehmen deren Gründung drei Jahre her ist. Auch Unternehmen, welche sich in Schwierigkeiten befinden werden in dieser Richtlinie angesprochen. Die Unternehmen müssen der EU-Mittelstanddefinition entsprechen und ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben.
Die Förderung wird in zwei Schwerpunkte unterteilt. Einmal in die allgemeine Beratung, darunter versteht man alle Fragen zu wirtschaftlichen, finanziellen oder organisatorischen Unternehmensführung. Der zweite Schwerpunktansatz wären die Themen wie beispielsweise Frauen, Migranten, Fachkräftesicherung oder auch Umweltschutz im Unternehmen.
Der maximale Fördersatz des Zuschusses liegt bei 3.200 Euro, dieser richtet sich je nach Unternehmenslage, der Bemessungsgrundlage und der Region.
Tipp 2: Messeförderung Gemeinschaftsstände
Die Messeförderung ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oder Freiberufler mit dem Sitz oder einer Betriebsstätte in Deutschland. Gefördert wird die Messebeteiligung von ausgewählten Messen und dient den Antragsberechtigten zur Steigerung der Exportorientierung. Es werden Gemeinschaftsstände mit mindestens acht Unternehmen in Deutschland oder Ausland gefördert.
Bei Messebeteiligungen im Inland werden maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für ein KMU, maximal jedoch 7.500 Euro bei neugegründeten Unternehmen sogar bis zu 90 Prozent mit einem Maximalbetrag von 9.500 Euro gefördert.
Bei Beteiligung an einer Messe im Ausland werden maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben für ein KMU mit Maximalbetrag von 5.000 Euro bzw. bei außereuropäischen Messen mit maximal 8.000 Euro bezuschusst.
Bei der Förderung handelt es um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Bei der Messebeteiligung im Inland kann ein KMU oder Freiberufler insgesamt nur drei Mal unterstützt werden.
Bei einer Auslandsmesse ist die Messebeteiligung einmal pro Kalenderjahr eingegerenzt und kann für die Teilnahme an einer bestimmten Messe nur insgesamt drei Mal gewährt werden. Bei der Beantragung die Liste der geförderten Veranstaltungen bzw. Messen mit Gemeinschaftsständen beachten.
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