Gewährleistungsfrist

Neu im Glossar: Gewährleistungsfrist

Die sogenannte Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber bzw. mit der Übergabe des Projektes oder dessen Ergebnisses . Nach der DIN ist die Gewährleistungsfrist die Zeitspanne, nach der rein rechtlich keine Gewährleistungsansprüche mehr vorhanden sind. Die Rechtslage ist dabei primär durch die Gesetzgebung und sekundär vertraglich zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geregelt. Sowohl die Gewährleistungsansprüche als auch die Gewährleistungsfrist sollten in den so genannten Gewährleistungsbedingungen zu Anfang des Projektes schriftlich und damit rechtskräftig vereinbart werden. Ist die Gewährleistungsfrist abgelaufen, kann nur noch Kulanz seitens des Auftraggebers zur Erfüllung eventueller Gewährleistungsansprüche des Auftragnehmers beitragen.

Die Gewährleistungsfrist ist im allgemeinen Sprachgebrauch synonym mit dem Begriff der Garantie bzw. der Garantiezeit, beispielsweise beim Kauf eines Objektes mit einer bestimmten Funktion. Wird diese Funktion innerhalb der Garantiezeit bzw. der Gewährleistungsfrist nicht mehr erfüllt, so ist der Defekt ohne zusätzliche Leistungen des Käufers bzw. des Auftragnehmers vom Auftraggeber bzw. dem Hersteller zu beseitigen. Dieser Vergleich zwischen Projektmanagement und dem einfachen Kauf eines Objektes verdeutlicht die Bedeutung der Gewährleistungsfrist, denn sie verpflichtet den Auftraggeber dazu, die Forderungen des Auftragnehmers in hinreichendem Maße, also über einen bestimmten Zeitraum hinweg, garantiert zu erfüllen bzw. für deren Erfüllung zu sorgen. Die Gewährleistungsfrist ist damit ein signifikantes Instrument, welches die Qualität des Projektes bzw. des Projektergebnisses zwingend verbessert.

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