Gründungszuschuss und GmbH-Gründung schließen sich keinesfalls aus. Dies gilt ebenso für die Existenzgründung bei Kauf eines Unternehmens. Es gibt jedoch Besonderheiten.
Gründungszuschuss ist auch bei GmbH-Gründungen möglich. Dies gilt auch für den Fall, dass mehrere Gesellschaftern eine GmbH gründen, sofern alle über unternehmerische Mitspracherechte verfügen, die im Gesellschaftervertrag geregelt werden. Ebenso gilt dies, wenn Neugesellschafter in eine GmbH kommen und damit Geschäftsführungsbefugnisse erhalten.
Wichtig ist, dass das Gehalt der GF-Tätigkeit während des Bezugs des Gründungszuschusses die Lebenshaltungskosten nicht vollständig abdeckt.
Teamgründung und Gründungszuschuss:
Auch hier ist problemlos der Gründungszuschuss möglich. Es sind Besonderheiten wie die Sperrminorität zu berücksichtigen.
Nachfolgeregelung/Unternehmenskauf:
Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit kann nur gefördert werden, wenn die Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Dies schließt eine Betriebsübernahme oder die Umwandlung einer nebenberuflichen Tätigkeit in eine hauptberufliche Selbständigkeit ein. Es ist somit ausdrücklich geregelt, daß Nachfolgeregelungen und Betriebsübernahmen zuschussfähig sind.
Wesentlich ist auch hier, einen Bedarf darzustellen. Dieser ergibt sich i.d.R. aus dem Vorhaben, d.h. Investitionen und Betriebsmittelaufwendungen in der Anfangszeit reduzieren den betrieblichen Erlös in der Anfangszeit und zeigen so einen Bedarf für den Gründungszuschuss.
Mehr Informationen zum Thema Gründungszuschuss vom Arbeitsamt unter:
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Herr Andreas M. Idelmann
Neuer Zollhof 3
40221 Düsseldorf
Deutschland
fon ..: 0211 911 82 196
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email : info@imc-services.de
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