Es ist ein unangenehmes Thema. Hilflos und pflegebedürftig zu werden ist immer unpassend und wird meistens verdrängt, wie der Tod selbst. Doch eines ist sicher: das Leben ist endlich.
Das passiert doch nur den anderen, oder?
Sie gehen mit großer Verantwortung um und beschäftigen sich bereits im Vorfeld damit, bevor es zu spät ist. Hier erfahren Sie einen guten und angenehmen Einstieg, um eine sinnvolle Entscheidung zu treffen.Es gibt viele Situationen in denen man schnell selbst nicht mehr in der Lage ist, die eigenen wirtschaftlichen und/oder persönlichen Angelegenheiten zu regeln. Diese Situation kann nicht nur infolge Alters oder Gebrechlichkeit eintreten, sondern auch durch Krankheit oder plötzliche Notsituationen. Wer zum Beispiel durch einen Verkehrsunfalls ins Koma fällt oder aufgrund einer plötzlichen Krankheit die Herausforderungen des Alltags nicht mehr selbst regeln kann, steht vor einer nahezu unüberwindbaren Hürde und ist auf die Hilfe anderer Personen zwingend angewiesen. Genauso, wie jemand, der gebrechlich ist oder an Demenz leidet.Denn was ist, wenn konkret auf Ihrer letzten, würdevollen Reise zwischen Leben und Tod das Einzige, was Sie aufhält, eine Maschine ist, die künstlich das Leben verlängert? Wann wird dem Sterbenden nur noch Leid zufügt und wann stellt jede Lebensverlängerung lediglich eine Verlängerung eines Leidens dar? Sterbehilfe, um mein Leiden zu verkürzen, ist in Deutschland verboten (§ 216 StGB1). Die eigene Entscheidung ohne Apparatemedizin würdevoll zu sterben ist erlaubt. Dazu besteht ein Weg: Die Vorsorgevollmacht.
Wollen Sie einen gerichtlich bestellten Vormund?
Aber wer kann und darf in solchen Situationen die Entscheidungen treffen, die man sonst selber treffen würde? Eine Frage, mit der sich leider immer noch zu wenige Menschen beschäftigen. Wer hier keine eigene Entscheidung trifft, ist der Macht das Vormundschaftsgericht hilflos im Ernstfall ausgeliefert, das – geraden dann wenn keine Angehörigen vorhanden oder diese sich nicht einig sind – einen gesetzlichen Betreuer einsetzt, der sämtliche Angelegenheiten fortan regelt.Plötzlich bestimmt ein wildfremder Mensch über die eigenen persönlichen Dinge. Ob man in ein Pflegeheim kommt, kann dazu genauso gehören, wie die Verwendung der Einkünfte und Ersparnisse. Treffen Sie besser selbst Ihre eigene Verfügungen, damit es den helfenden Personen leichter fällt in Ihrem Sinne zu handeln. Für den eigenen Willen sind vor allem zwei Dinge notwendig:
ein Bevollmächtigter, dem ich persönlich mein Vertrauen entgegenbringen
eine eingehende und durchsetzbare Festlegung meines eigenen Willens.
Eine notarielle Urkunde hilft, denn sie kann an die eigenen Wünsche angepasst werden. Mustervorlagen sind zwar überall im Internet zu finden, es ist jedoch ratsam darauf zu verzichten, denn es gibt kaum Platz für eigene Ergänzungen. Bei diesen Formularen sollte man sich auf jeden Fall fragen:
Werde ich dann gut beraten und habe ich wirklich alles verstanden?
Was ist mein Wille und kann ich alles frei regeln?
Was muss ich zwingend beachten
Was für Probleme könnten bei meinen Regelungen auftreten?
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