Neukunden klassischer Lebensversicherungen müssen sich vom kommenden Jahr an auf einen weiteren Rückgang der garantierten Verzinsung einstellen.
Der sogenannte Garantiezins soll nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur zum 1. Januar 2017 auf 0,9 Prozent sinken – von aktuell 1,25 Prozent. Einen entsprechenden Vorschlag habe das Bundesfinanzministerium unterbreitet, hieß es am Montag.
Mit der Anpassung werde auf die anhaltende Niedrigzinsphase reagiert. Sie spiegele auch die aktuellen Marktverhältnisse wider. Zugleich setze die Senkung unter ein Prozent ein klares Signal, dass Lebensversicherer ihre Rückstellungen noch vorsichtiger kalkulieren müssten.
Die größten Lebensversicherer in Deutschland (nach Bruttobeiträgen)
Das Bundesfinanzministerium setzt den Garantiezins jeweils nach Empfehlungen der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) und der Bafin fest. Die DAV plädierte für eine moderate Absenkung ab 2018 auf 1,0 Prozent. Das letzte Wort hat aber das Ministerium – und das weicht jetzt anders als in der Vergangenheit von der DAV-Empfehlung ab.
Die Versicherungswirtschaft zeigt sich in einer ersten Reaktion enttäuscht vom Vorstoß des Finanzministeriums. Die vorgeschlagene Kürzung des Garantiezinses sei „zu weitgehend“. Im Branchendurchschnitt hätten die Lebensversicherer bei der Neuanlage im Jahr 2015 eine Verzinsung von mehr als zwei Prozent erreicht, so ein Sprecher. „Zudem wäre eine Anpassung zum 1. Januar 2017 zu kurzfristig, da die Unternehmen ihre Produkte neu kalkulieren müssten.“
Der Garantiezins bestimmt, welche Rendite Lebensversicherer ihren Kunden maximal versprechen dürfen. Da es wegen der niedrigen Notenbankzinsen immer schwerer wird, diese Rendite zu erwirtschaften, wurde der Garantiezins mehrfach gesenkt. Der Druck auf die Versicherungsbranche sei enorm.
Die Garantiezins-Änderungen betreffen nur Neukunden. Für Altverträge mit einer Rendite von bis zu vier Prozent ändert sich nichts.
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