Interessant dazu ist ein neuer Artikel von Rechtsanwalt Fiehl den man aktuell auf dem Internetportal von diebewertung.de aus Leipzig findet. Der BGH hat entschieden, dass die Kündigung eines Lebensversicherungsvertrags und die Auszahlung des Rückkaufswerts einem Widerspruch und einer darauf folgenden Rückabwicklung des Versicherungsvertrags nicht entgegenstehen.
https://www.diebewertung.de/rechtsanwalt-fiehl-zum-thema-lebensversicherung/
Diese Urteil dürfte dann auch als eines der wichtigsten Urteile zu diesem Thema in die Urteilsgeschichte eingehen, so Thomas Bremer. Mittlerweile gibt es dutzende von Unternehmen die eine solche Dienstleistung anbieten- Ihr Geld von Versicherungen zurückzuholen. Genannt sei hier nur einmal das Unternehmen LEVIA24 welches sowohl in Österreich und Deutschland aktiv ist. Auch hier gilt natürlich für Verbraucher die sich für eine solche Dienstleistung interessieren immer „Angebote vergleichen“, und das beste Angebot heraussuchen.
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