Pflicht zu arbeiten trotz Krankschreibung – Kanzlei für Arbeitsrecht Blaufelder, Ludwigsburg

Bessert sich während einer Krankschreibung der Gesundheitszustand eines Arbeitnehmers deutlich, muss der Beschäftigte dem Arbeitgeber unter Umständen wieder seine Arbeit anbieten.

BildDas einfache Abwarten, bis der Zeitraum der Krankschreibung abgelaufen ist, ist nicht zulässig, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 11.07.013 (AZ: 10 Sa 100/13). Andernfalls bestehe der Verdacht, dass sich der genesene Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vom Arbeitgeber erschleicht, so die Mainzer Richter.

Den gesamten Beitrag zu dieser sehr wichtigen Entscheidung lesen Sie hier: http://www.jurablogs.com/de/go/bei-vorzeitiger-genesung-pflicht-arbeiten-trotz-krankschreibung

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Rechtsanwalt Blaufelder übernimmt für Sie die Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen Bereichen des Arbeitsrechts und den mit dem Arbeitsrecht in Zusammenhang stehenden Rechtsgebieten. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen hierbei in den Bereichen:

– Kündigung/Abfindung
– Aufhebungsvertrag
– Abmahnung
– Arbeitszeugnis
– Offene Gehaltsforderungen/Insolvenz des Arbeitgebers
– Urlaubsansprüche
– Eltern- und Teilzeit
– Mobbing

Bei Erhalt einer Kündigung kann eine Klage nur innerhalb von drei Wochen bei Gericht fristgerecht eingereicht werden. Zudem können berechtigte Ansprüche durch den Ablauf sog. Ausschlussfristen, die sehr kurz sein können, erlöschen. Wenden Sie sich daher bei Rechtsproblemen umgehend an die Kanzlei Blaufelder.

Die Kanzlei Blaufelder vertritt Sie insbesondere vor dem Arbeitsgericht in Ludwigsburg, Stuttgart und Heilbronn – aber auch vor jedem anderen Arbeitsgericht in Deutschland.

Auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsrechts befasst sich Rechtsanwalt Blaufelder insbesondere mit:

– Betriebsvereinbarungen (Gestaltung, Überarbeitung und Durchführung von Verhandlungen)
– Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
– Einigungsstellenverfahren
– Arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
– Beratung in sonstigen betriebsverfassungsrechtlichen Fallgestaltungen
– Schulungen

Die Kanzlei Blaufelder vertritt Sie insbesondere vor dem Arbeitsgericht in Ludwigsburg, Stuttgart und Heilbronn – aber auch vor jedem anderen Arbeitsgericht in Deutschland.

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Kanzlei Blaufelder
Herr Thorsten Blaufelder
Stuttgarter Straße 50
71638 Ludwigsburg
Deutschland

fon ..: 071419133973
web ..: http://www.kanzlei-blaufelder.com
email : info@kanzlei-blaufelder.de

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