Beim Entfernen von Schimmel in der Wohnung sowie bei der Einhaltung von Rechten und Pflichten von Mieter und Vermieter ist Vorsicht geboten.
Dass Schimmel für uns Menschen äußerst gesundheitsgefährdend ist, steht außer Frage. Allerdings geht man als Mieter in einer Wohnung auch rechtliche Risiken damit ein, wenn eine Entfernung von Schimmel ansteht. Bevor man diesen nämlich entfernen darf, sollte man den Vermieter zunächst schriftlich über den Befall informieren. Ansonsten kann es sein, dass die Bekämpfung auf eigene Faust zu Regressansprüchen seitens des Hausbesitzers führen, wenn vorher befallene Stellen unter Umständen überhaupt nicht mehr sanierbar sind.
Der erste Schritt zur Schimmelbekämpfung: Die Ursache finden
Bevor man selbst – oder der Vermieter – mit der Bekämpfung des Schimmels beginnt, müssen in jedem Fall zunächst die Ursachen für dessen Entstehung gefunden werden. Diese können vielerlei Natur sein, wie zum Beispiel einen Wasserschaden, der unter Umständen ganz unentdeckt geblieben sein könnte. Auch ein falsches Heiz- und Lüftverhalten kann schnell zu einem Ungleichgewicht zwischen Luftfeuchtigkeit und Wärme führen und die Entstehung von Schimmel fördern. Nicht zuletzt können darüber hinaus bauliche Mängel, wie eine schlechte Isolierung, schuld an dem Befall sein.
So entfernt man Schimmel richtig
Sobald die Ursache für den unerwünschten Schimmelbefall gefunden ist, geht es darum, diesen schnellstmöglich zu bekämpfen, um sich nicht weiter gesundheitlichen Risiken auszusetzen. Grundsätzlich kann man einige Maßnahmen mit einem guten Schimmelentferner von Assindia auch selbst durchführen, allerdings ist es immer sicherer, dafür eine Fachfirma zu beauftragen – insbesondere dann, wenn es um einen großflächigeren Befall geht. Kleine Stellen, wie in der Dusche oder der Zimmerecke, kann man häufig auch ohne Profis bearbeiten. Sehr gute Tipps zum Schimmel entfernen bietet hierbei das Reinigungsforum mit zuverlässigen Haushaltstipps sowie Profitipps von Fachleuten.
Was tun, wenn der Schimmel wiederkommt?
Hat man Schimmel fachgerecht entfernt bzw. entfernen lassen und kommt dieser dennoch zurück, so sollte man umgehend eine Fachfirma mit einer Prüfung beauftragen. Sie kann beispielsweise mit einem Infrarotgerät alle kalten, feuchten Flächen prüfen und so nachsehen, ob irgendwo Schimmel vorhanden ist. Auch ein Schimmelspürhund kann helfen, unentdeckte Schimmelherde zu finden. Oft genügt es aber schon, kleine Änderungen am Wohnverhalten vorzunehmen, wie zum Beispiel anders zu heizen oder eine neue Lüftungsanlage einzubauen. In Extremfällen kann es sein, dass die Wärmedämmung in der Fassade komplett erneuert werden muss, damit das Problem nicht mehr auftritt.
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