Pflegegeld Beratung 0800 795 84 24 in Thüringen-Sachsen-Sachsen-Anhalt
2013-03-24
Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden wollen.Continue Reading
Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden wollen.Continue Reading
Das bieten Ihnen Sylvia Grünert und Marlies Jänisch von PflegeSG.Continue Reading
Die Aufgabe der Pflegeversicherung ist es, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der schwere der Pflegebedürftigkeit auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Es soll den Pflegebedürftigen ermöglicht werden, ein weitgehend selbständiges und selbstbestimmendes Leben zu führen, dasder Würde des Menschen entspricht (§1 Abs. 4 und § 2 SGB XI).Continue Reading
© Copyright 1999 - 2023 www.finanzpressedienst.de powered by Legite GmbH