Seit dem 1. Januar 2009 gibt es den gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz wird dieser Beratungsanspruch noch weiter verbessert.  Die Pflegekassen haben künftig einen konkreten Termin für eine umfassende Beratung unter Nennung eines Ansprechpartners innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung anzubieten oder einen Beratungsgutschein auszustellen, der es demContinue Reading