TOP – Anwälte Ciper & Coll., die Anwälte f. Medizinrecht erneut erfolgreich vor dem OLG Dresden

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Oberlandesgericht Dresden – vom 18. Juli 2016
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlgeschlagene 5-fach-Impfung gegen Tetanus, Diphterie, Polio, Pertussis und Hepatitis, OLG Dresden, Az. 4 U 2014/15

Chronologie:
Die Klägerin ist Asthmatikerin und litt im Herbst 2011 an einer schweren Bronchitis. Der Beklagte, ihr Hausarzt impfte sie daraufhin gegen Influenza sowie Pneumokokken. Da sich die Beschwerden nicht besserten, erhielt sie einige Wochen später weitere Impfungen. Aufgrund anhaltender Schmerzen begab sie sich in eine Klinik, wo eine proximale Lähmung und Rückbildung der Armmuskulatur sowie eine Scapula alata festgestellt wurden.

Verfahren:
Das Landgericht Leipzig hatte sich bereits mit dem Vorfall befasst (Az. 8 O 3790/12) und die Klage als unbegründet abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin. Der OLG-Senat Dresden sah zumindest den Vorwurf fehlerhafter Aufklärung als erheblich an, sowie die Frage, ob der Arzt die Aufklärung an eine Arzthelferin delegieren könne und schlug den Parteien einen Vergleich im fünfstelligen Eurobereich vor.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In Arzthaftungsprozessen bieten sich häufig Hinterfragungen erstinstanzlicher Urteile durch die Obergerichte an, so wie hier. So kommt die Klägerin wenigstens doch noch zu ihren begehrten Ansprüchen, meint der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Auswahl des vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf vier Punkte achten:

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Rechtsgebiet des Medizinrechtes. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus, als wenige Berufsjahre.

2. Erfolgsstatistik

Mehrere hunderte nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualifikation der Kanzlei schließen als beispielsweise lediglich ein gutes dutzend.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Ortsnähe

Es liegt bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Patient aus Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.

Über:

Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland

fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de

Pressekontakt:

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