Wochenende ist Familienzeit: Wer als Familie zusammenkommt, sollte die gemeinsame Zeit auch für wichtige Themen nutzen, die gerne verdrängt werden.
Zum Beispiel darüber, wer im Notfall medizinische für Sie handeln kann. Handeln Sie besser, als es die meisten tun und übernehmen Sie für eigenes Schicksal gemeinsam Verantwortung.Gerne genießt man den Sparziergang am Wochenende mit der Familie. Über die vergangene Woche wird noch einmal nachgedacht oder das nächste Familienfest organisiert. Doch was ist, wenn man selber oder ein Familienmitglied nicht mehr in der Lage ist mitzumachen, da man urplötzlich nicht mehr Herr seiner eigenen Gedanken oder nicht mehr in der Lage ist sich auszudrücken?
Auch über schwierige Fragen muss gesprochen werden
Zum Beispiel über die Frage, wer eigentlich wichtige Entscheidungen für einen trifft, wenn man es selbst nicht mehr kann. Etwa, nach einem Schlaganfall oder einem Autounfall mit anschließendem Koma gefallen. Auch bei fortgeschrittener Demenz kann der eigene Willen nicht mehr klar zum Ausdruck gebracht werden – wobei was ist da noch der eigene Wille?Im Gegensatz zu wohl allübliche Meinung, ist dazu nicht einmal ein Ehepartner automatisch befugt. Selbst wenn es für einen selbstverständlich ist und man nur möchte, dass der eigene, langvertraute Ehepartner entscheidet, muss man dafür sorgen, dass er das auch darf. Denn gesetzlich besteht dafür keine automatische Regelung. Das gilt für finanzielle Entscheidungen, genauso aber auch für schwierige medizinische Fragen, wenn es um Leben und Tod geht.Für den Notfall kann man sich heute vorab entscheiden und diese Entscheidung schriftlich festlegen. Die Fachbegriffe für das geschriebene lauten Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Diese Verfügungen liegen derzeit im Trend und sind inzwischen fast populär. Zahlreiche Informationsveranstaltungen finden derzeit landauf und landab in herkömmlichen Volkshochschulen statt, wobei häufig ein vermeintlicher Experte erklärt, was eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung ist und wie man bis zum Schluss selbstbestimmt leben kann. Dabei liegen auch vollständig ausgebildete Juristen nicht zu 100 Prozent richtig, oder?
Wünsche deutlich und nachvollziehbar formulieren
Bevor Sie sich dazu beraten lassen, legen wir Ihnen deshalb unsere Ausführungen ans Herzen. Diese ersetzen kein Gespräch mit einem Notar oder Anwalt, bereiten Sie aber auf eine wichtige Entscheidung vor. Das grundsätzliche Wissen darüber, dass es solche Möglichkeiten wie die Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung gibt, ist der erste Schritt.
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