Wohnraumschutzgesetz Hamburg: Ehepaar darf nicht getrennt wohnen

Weil angeblich „bezahlbarer Wohnraum“ in Hamburg fehlt, duerfen Ehepaare nicht getrennt wohnen, Mindestmietdauer in Hamburg sind 6 Monate, widrigenfalls Zwangsverwaltung durch die Stadt Hamburg

Pressemitteilung

Hamburg enteignet Vermieter – Ehepaare in Hamburg dürfen nicht getrennt leben

In Hamburg hat der SPD-Senat mit der Begründung, es fehle an „bezahlbaren Wohnraum“ und es sei „schwierig“ eine bezahlbare Wohnung in Hamburg zu finden, ein Wohnraumschutzgesetz beschlossen, welches unglaubliche Regeln enthält und welches Investitionen in den Wohnungsneubau verhindert.

– Ehepaare dürfen nicht zwei Wohnungen in Hamburg bewohnen, weil so
wertvoller Wohnraum zweckentfremdet wird
– Immobilienbesitzern droht die Zwangsverwaltung
– Die „Unverletzlichkeit der Wohnung“ nach Artikel 13 des Grundgesetzes ist für Vermieter in § 16 des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes eingeschränkt, damit Beamte bei Verdacht „jederzeit und unangemeldet“ Wohnungen kontrollieren können
– Hausbesitzer müssen Leerstand ab dem ersten Tag des Leerstands den Behörden melden
– Mietverträge kürzer als 6 Monate stellen eine „Zweckentfremdung“ dar und sind verboten
– der Versuch, eine Ferienwohnung zu vermieten und der Versuch, Werbung für eine Ferienwohnung zu machen stellt bereits eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 50 000EUR Geldstrafe verfolgt wird.

Das neue „Hamburgische Wohnraumschutzgesetz“ wurde am 21.5.2013 von der Bürgerschaft beschlossen und trat am 1.6.2013 in Kraft.

Schon sieben Wochen später musste der Hamburger Senat auf die Anfrage des FDP-Abgeordneten Dr Duwe mitteilen, dass den Behörden insgesamt aber nur 166 zweckentfremdete Wohnungen bekannt sind. Also wurde ein Gesetz für lediglich 166 Wohnungen beschlossen, obwohl es in Hamburg 930 000 Wohnungen gibt.

Sodann wurden die Zahlen des Mikrozensus zum Wohnungsmarkt bekannt, die ergaben, dass es 24 000 mehr Wohnungen in Hamburg gibt, bei 83 000 weniger Hamburger Einwohnern als bisher angenommen.

Auch die zuständige Bausenatorin Jutta Blankau bestritt mehrfach, dass es überhaupt in Hamburg an „bezahlbaren“ Wohnungen fehle.

„In einigen Stadtteilen ist bezahlbarer Wohnraum knapp“ sagte die Hamburger Bausenatorin Blankau am 23.2.2013

„Von Wohnungsnot kann nicht die Rede sein. In angesagten Vierteln gibt es einen Wohnungsmangel. In St. Georg oder der Schanze ist die Nachfrage höher als das Angebot.“
Sagte die Hamburger Bausenatorin Blankau am 31.3. 2011

Der Baustaatsrat Michael Sachs in der Stadtentwicklungsbehörde und bis 2011
„Wohnungsbaukoordinator“ des Senats sagte zu dem gerade beschlossenen Wohnraumschutzgesetz:

“ Eine Phantomdiskussion und politischer Unfug. Die Politik reagiert reflexhaft auf wachsenden öffentlichen Druck mit der Schaffung neuer Bürokratien.“

Statt jedoch dieses weitere Verbotsgesetz für gerade einmal 166 „zweckentfremdete“ Wohnungen umgehend auszusetzen, wird das Wohnraumschutzgesetz in Hamburg rigide durchgesetzt.

Das geht soweit, dass getrente lebende Paare gezwungen werden, zusammen zu wohnen, damit eine freiwerdende Wohnung dem Wohnungsmarkt zur Verfügung steht.

Der Hamburger Senat plant, jährlich 6000 neue Wohnungen bauen zu lassen. 2000 dieser neuen Wohnungen soll das städtische Wohnungsbauunternehmen Saga erstellen, weitere 4000 Wohnungen sollen von privaten Investoren gebaut werden.

„Wir wollen Finanzinvestoren aus Hamburg fernhalten“ hat trotzdem der SPD Wohnungsbau-Experte Dirk Kienscherf erklärt und konterkariert damit die Senatspolitik aus ideologischer Verblendung.

Die im Wohnraumschutzgesetz geschaffene Möglichkeit der Zwangsverwaltung verstösst gegen das Eigentumsrecht des Grundgesetzes. Dies hat der SPD-Senat sogar selber in der Drucksache 20/616 ausgeführt: „dem verfügungsberechtigten Wohnungseigentümer dürfen nach der Rechtsprechung grundsätzlich keine Aufgaben aufgebürdet werden, die auf Grund des Sozialstaatsprinzips dem Staat und damit der Allgemeinheit obliegen (siehe BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005, I ZB10/05

Betroffene Hausbesitzer forderten die CDU Hamburg auf, Verfassungsbeschwerde gegen das Wohnraumschutzgesetz zu erheben.

Interessant:
Nach Ansicht des Hamburger Senats wird eine Wohnung „zweckentfremdet“, wenn man dort nicht auf Dauer wohnt. Jedoch hatte schon vor Jahren der BGH entschieden, dass auch Touristen, die nur einige Tage eine Wohnung bewohnen, diese zum Wohnen nutzen. Urteil vom 15.01.2010 – Az.: V ZR 72/09

Interessant:
Wenn es um Steuern geht „wohnt“ man bereits, wenn eine Wohnung nur 2 -3 Mal im Monat von einer Stewardess „aufgesucht“ wird, um dort die Kleidung zu wechseln. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 13.12.2010, Aktenzeichen 3 K 1060/09

Das Wohnraumschutzgesetz in Hamburg greift willkürlich in das Eigentumsrecht ein und wird zu einem weiteren Rückgang der Neubautätigkeit in Hamburg führen. Eine Jagd auf Vermieter findet in Hamburg statt.

Zahlreiche Infos finden Sie auf www.hamburg-wohnung.info

Peter Wolters
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